In Deutschland wird die Schwangerenvorsorge nach national geltenden Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt. Laut diesen Empfehlungen sollte eine gesunde, schwangere Frau bis zur 32. Schwangerschaftswoche (SSW) ca. alle vier Wochen zu einer Vorsorgeuntersuchung erscheinen- ab der 32. SSW sogar in einem zweiwöchentlichen Rhythmus und ab Geburtstermin alle 2-3 Tage.
Die Vorsorge hat zum Ziel, den gesunden Schwangerschaftsverlauf beobachtend zu begleiten und mögliche Risiken oder Komplikationen frühzeitig festzustellen und entsprechend zu behandeln.
Schwangerenvorsorge mit der Hebamme
Die Vorsorgeuntersuchungen können gesunde Schwangere auch von einer Hebamme gemäß den Mutterschaftsrichtlinien durchführen lassen.
Diese finden bei uns in entspannter Atmosphäre -gerne auch im Wechsel mit Ihrem Gynäkologen- in der Praxis statt. Wir nehmen uns ausgiebig Zeit für Sie und Ihr Baby und klären neben den körperlichen Untersuchungen alle offenen Fragen.
Wir ertasten u.a die Lage Ihres Babys und hören dessen Herztöne, messen Ihren Blutdruck, führen Blutentnahmen und Urinuntersuchungen durch und tasten bei Bedarf Ihren Muttermund und nehmen Abstriche ab.
Ab dem errechnetem Termin sind alle 2-3 Tage Herztonkontrollen durch ein CTG (Cardiotokogramm) angedacht.
Ultraschalluntersuchungen
Bei einer physiologischen Schwangerschaftsverlauf wird zu 3 Ultraschalluntersuchungen laut Mutterschaftsrichtlinien geraten. Diese führt Ihr Gynäkologe durch – Gerne stimmen wir uns mit Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer Ärztin ab.
Ab 2021 sind weitere Ultraschalluntersuchungen nur bei medizinischer Indikation erlaubt. So genanntes „Baby Kino“ oder „Ultraschall Flatrates“ dürfen nicht mehr angeboten werden, um das Baby vor unnötigen Einflüssen zu schützen, da der Ultraschall bei längerer Dauer das Gewebe um bis zu vier Grad erwärmt.
Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse.
Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns — wir klären gerne weitere Fragen!