Jede Frau hat von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit Anspruch auf Hebammenbetreuung, die in der Regel vollständig von den Krankenkassen übernommen wird.
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Jede Frau hat von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit Anspruch auf Hebammenbetreuung, die in der Regel vollständig von den Krankenkassen übernommen wird.